Die Teilnehmenden des Netzwerks Freiberger Nachtwache durchforsteten am 05. November 2019 das Arbeitszeitgesetz nach Mindestvorgaben zur Arbeitszeit. Ihr Fazit dabei: Bestehende Tarifverträge und betriebliche Regelungen bieten weitaus bessere Regelungen für Arbeitnehmer*innen, insb. bei der Schichtfolge oder der Ausgestaltung von Erholungszeiten.